[ LUCOBIT AG 2008 ] Beim Thema Flachdach nichts dem Zufall überlassen
Extreme Belastungen durch Schnee, Hagel, Regen, Kälte und Hitze. Hinzu kommen Witterungseinwirkungen durch UV- und Infrarotstrahlungen, die zu Alterungen führen sowie Staub- und Schmutzablagerungen, die unerwünschten Pflanzenwuchs begünstigen. Bauphysikalische Beanspruchungen belasten zusätzlich das Bauteil Dach.

Das Versagen einer Dachabdichtung hat meist sehr schwerwiegende Folgen mit Schäden an der Dachkonstruktion, dem Dachaufbau und dem Gebäude. Um es nicht so weit kommen zu lassen und nicht hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt zu sein, sollte der Eigentümer beim Thema Dach nichts dem Zufall überlassen und durch eine fachmännische Wartung die vielfältigen Risiken vermindern. Vorbeugung und Pflege sichern eine lange Lebensdauer des fachgerecht ausgeführten Daches. inplastics hat jetzt für Sie die wichtigsten Wartungs- und Pflegearbeiten für eine fachmännische Inspektion zusammengestellt. Umfassende Informationen findet man in den Fachregeln. Dachinspektion, Wartung und Instandsetzung sind integraler Bestandteil der Flachdachrichtlinien (2005), sowie der DIN 18531 (Abdichtungen für nicht genutzte Dächer, 2005). Ferner wird in der einschlägigen Fachliteratur auf die Notwendigkeit der Pflege und Wartung hingewiesen. Bei begrünten Dächern sind die in der Dachbegrünungsrichtlinie (FLL, 2008) definierten Leistungen zugrundezulegen. Ergänzend dazu finden sich in „Grundsätze zur Pflege und Wartung von Dachbegrünungen“ (2002) empfehlenswerte Hinweise. Die in den Fachregeln definierten Mindestanforderungen sollten stets auch Vertragsgrundlage von Wartungsverträgen sein.

Bei Inspektionen stellt ein Wartungsplan sicher, dass das Dach die notwendigen Pflegemaßnahmen bekommt und selbst nach vielen Jahren noch voll funktionstüchtig bleibt. Der Plan dokumentiert wie ein Pflichtenheft, wann die Begehungen durchgeführt und welche Arbeiten ausgeführt wurden. Für den Fall, dass ein Dach versichert sein sollte, stellt die schriftlich, dokumentierte fachgerechte Wartung die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes dar. Versicherungsunternehmen wie Allianz und R+V bieten aktuell einen Versicherungsschutz von 15 Jahren (Allianz) und 20 Jahren (R+V). Werden die Wartungsarbeiten nicht dokumentiert und fristgerecht durchgeführt, besteht meist kein Anspruch mehr auf Leistungen der Versicherung. Dies gilt auch für Material- und Systemgarantien. Die meisten Hersteller verbinden solche (freiwilligen) Garantieleistungen mit einem Wartungsvertrag. Damit der Hausherr das Wartungsheft stets zur Hand hat, sollte er das Dokument in seiner Hausakte aufbewahren. Beim Wechsel der Besitzverhältnisse muss der Wartungsplan dem nächsten Eigentümer übergeben werden. Für eine fachgerechte und regelmäßige Prüfung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma ratsam. Dachflächen werden üblicherweise im Frühjahr und im Herbst gewartet. Umfang und Art der Wartungsleistungen unterscheiden sich je nach Art des Flachdaches. Extensiv begrünte Dachflächen erfordern zum Beispiel weitaus aufwendigere Pflege- und Wartungsmaßnahmen als Dachkonstruktionen ohne Auflast. Dachbegrünungen müssen etwa zusätzlich zu den Standartwartungsleistungen bei Bedarf nachgepflanzt, gedüngt oder gewässert und die Entwässerungseinrichtungen müssen von Bewuchs, Laub sowie anderen Einlagerungen befreit werden, so dass zu jeder Zeit eine einwandfreie Ableitung von Niederschlagswasser
gewährleistet ist.


Folgende Wartungsarbeiten sollten regelmäßig ausgeführt werden:

• Reinigen von Dachrinnen und Fallrohren und sonstigen Entwässerungseinrichtungen, wie Dachabläufe und Entwässerungsrinnen
• Entfernen von groben Schmutzablagerungen
• Säubern von Kiesschüttungen, insbesondere von unerwünschtem Pflanzenbewuchs
• Überprüfen von Silikonfugen
• Überprüfung der An- und Abschlüsse und von Einbauten
• vorbeugender Rostschutz bei Metallteilen
• Auswechseln schadhaft gewordener Dachmaterialien
• Pflege von Oberflächenschutz bei Dachbahnen
• Ausbessern von schadhaften Fassadenanschlüssen
• Überprüfen der Nahtverbindungen bei frei bewitterten Dachflächen
• Überprüfung und Reinigen von Lichtkuppeln und sonstigen Belichtungselementen
• Überprüfung von Laufbohlenanlagen und anderen Einbauteilen


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